Stellungnahme zu den GAP-Ausbildungsanforderungen

BDL zum Entwurf der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

Stellungnahme des Bund der Deutschen Landjugend (BDL) e. V. zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung – GAPDZV) vom 1. Oktober 2021

Vorbemerkung

Der Bund der Deutschen Landjugend e. V. (BDL) bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem oben genannten Referentenentwurf Stellung nehmen zu dürfen. In unserer Bewertung beschränken wir uns wegen der kurzen Rückmeldefrist auf das Thema Junglandwirte-Förderung.

Stellungnahme zur Ausgestaltung der Junglandwirt:innnen-Förderung

Der BDL begrüßt das stärkere Engagement der GAP für Junglandwirt:innen ausdrücklich. Über die geplanten Direktzahlungen in der ersten Säule werden Einkommen gestützt und finanzielle Anreize für Betriebsübergaben an die junge Generation gesetzt.

Positiv bewerten wir auch die Erhöhung der betrieblichen Obergrenze auf 120 ha (GAPDZG §13, Abs. 2) und die Festlegung von neuen Ausbildungsanforderungen (GAPDZV).
Kritisch sehen wir allerdings die Ausgestaltung der Ausbildungs-anforderungen (§ 9) an Betriebsinhaber:innen in Bezug auf den Punkt 3.
Hier vertreten wir die Auffassung, dass eine fundierte fachliche Ausbildung in den sogenannten Grünen Berufen essentiell für eine wissensbasierte, ressourcenschonende, zukunftsfähige und gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft ist. Aus diesem Grund sollten die Direktzahlungen ausschließlich Antragsteller:innen (im Haupt- und Nebenerwerb) mit einer anerkannten fachlichen Ausbildung, zum Beispiel in den Bereichen Land- bzw. Tierwirtschaft, Weinbau oder Forstwirtschaft gewährt werden. Dabei kann die fachliche Ausbildung in Form eines Fachstudiums im Bereich der Agrarwirtschaft oder einer anerkannten Aus- bzw. Weiterbildung erfolgen. Den in Punkt 2 genannten Stundenumfang halten wir in diesem Zusammenhang für angemessen.

Für Antragsteller:innen, die sich in der beruflichen Ausbildung befinden, schlagen wir vor, die Option einzuräumen, den Nachweis über den erfolgreichen Berufs- bzw. Studienabschluss innerhalb von drei Jahren nachreichen zu können. Damit kann die Attraktivität einer qualifizierten Ausbildung und des Berufs insgesamt gestärkt werden.

Abschlussbemerkung:

Neben einer pauschalen Flächenförderung in der ersten Säule sehen wir die Notwendigkeit, Junglandwirt:innen auch gezielter in der zweiten Säule der GAP (ELER) z. B. in Form von Niederlassungsprämien, Existenzgründungs- und Investitions-beihilfen sowie Beratungsangeboten im Rahmen der Betriebsübergabe zu unterstützen.